Samstag, September 04, 2010
   
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Förderungen Sanierung Haus - Wohnung, Barrierefreies Wohnen durch das Bundesland Niederösterreich

Mit dem NÖ Wohnbaumodell fördert das Land Niederösterreich umweltschonendes und wärmebewusstes Sanieren von Eigenheimen und Wohnungen. Dazu zählen aber auch besondere Massnahmen wie: barrierefreies Wohnen, Bonus Denkmalschutz, Förderung Ankauf Eigenheim zur Sanierung und vieles mehr

Die Förderungen im Überblick

Zwei grundsätzliche Varianten der Förderung (ohne oder mit entsprechendem Energieausweis) sind möglich.

Einreichung ohne Energieausweis

Die Förderung besteht aus einem  nicht rückzahlbaren Zuschuss  zu einem Kredit.
Es werden maximal 50 % der Sanierungskosten anerkannt.
Diese anerkannten Kosten bilden den Höchstbetrag für einen Kredit, den Sie mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren  aufnehmen. Als Stützung erhalten Sie jährlich  5% des Betrages als Zuschuss ausbezahlt, das ergibt in zehn Jahren einen Gesamtzuschuss von 50%, also der Hälfte der anerkannten Kosten.

Einreichung mit Energieausweis  (Thermische Sanierung)

Es werden bis zu 100 % der Sanierungskosten anerkannt. Die Berechnung erfolgt aufgrund eines Punktesystems, wobei im Optimalfall bis zu 100 Punkte angerechnet werden können.

Hier können Sie zukünftig zwischen zwei Arten des Zuschusses wählen:

•  nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einem Kredit
          Die anerkannten Kosten bilden den Höchstbetrag für einen förderbaren Kredit, den Sie mit
          einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren  aufnehmen. Als Stützung erhalten Sie nun jährlich
          5% des Betrages als Zuschuss ausbezahlt, das ergibt in zehn Jahren einen
          Gesamtzuschuss von 50%, also der Hälfte der anerkannten Kosten.

•   NEU:   Wahlmöglichkeit -  ab 1. 3. 2009
          Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss - ohne Kreditaufnahme - in der Höhe von 30% der
          anerkannten Kosten bis zu einem maximalen Zuschussbetrag pro Wohneinheit von € 20.000,--
          (bis 31.12.2009) bzw. € 12.000,--  für Ansuchen im Zeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2010.
          Die Wahlmöglichkeit des Einmalzuschusses ist bis 31.12. 2010 befristet.

NEU ab 1. 3. 2009 - Barrierefreies Wohnen

Bei Erfüllen bestimmter Kriterien (Details siehe neue Broschüre ab März 2009) werden 10 Punkte  im Punktesystem angerechnet.

Initiative gegen Abwanderung

In Gemeinden mit starkem Bevölkerungsrückgang beträgt der Stützungsbetrag jährlich 6% der anerkannten Baukosten - somit wird in zehn Jahren ein Betrag von 60% der anerkannten Kosten als Zuschuss ausbezahlt.

NEU ab 1. 3. 2009
Wenn Sie den einmaligen Zuschuss ohne Kreditaufnahme wählen, erhöht sich der errechnete Betrag um 20%, sodass Sie maximal pro Wohneinheit  € 24.000,-- (bis 31.12.2009)  bzw. € 14.400,-- für Ansuchen im Zeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2010 erreichen können.

Bonus Denkmalschutz - wird für ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Energieausweis eingereicht, so gibt es für Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie oder biogener Fernwärme und den Denkmalschutz jeweils 25 % zusätzliche Förderung.

Ankauf  - wird ein Eigenheim gekauft und thermisch (wärmebewusst) saniert, so kann die Förderung bis zu einem Kreditbetrag von  € 20.000,-- erhöht werden. Dies ergibt bei einem Zuschuss von 5% jährlich und einer Laufzeit von zehn Jahren zusätzlich  € 10.000,--.  Der Ankauf des Objektes darf bei Antragstellung bis zu drei Jahren zurückliegen.

NEU ab 1. 3. 2009
Die Förderung kann bis zu einem Kreditbetrag von € 40.000,-- erhöht werden (neuer Zuschuss bis zu € 20.000,--).
Förderbare Objekte:
 
• im Eigenheimbereich -  Gebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Wohnnutzfläche
•  in Mehrfamilienhäusern -  zu sanierende Wohnungen und die dazugehörigen Fenster
Antragsteller - natürliche Personen, wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter

Weitere ausführlichen Informationen, mehr zu den Voraussetzungen sowie Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie  in der Förderungsbroschüre und ausführliche Informationen zur Förderung bei Hochwasserereignissen im Rahmen der Eigenheimsanierung - präventive Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Sanierung und Instandsetzung nach Hochwässern finden Sie auf der Webseite des Landes als Download in zweifacher Form zur Verfügung und als Farbbroschüre auch zum Bestellen.

Ebenso können Sie einen Ansuchen auf Förderung Eigenheimsanierung online stellen  -Link bitte klicken-

Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung Eigenheimsanierung

Amt der NÖ Landesregierung
Wohnungsförderung

Wohnbau-Hotline, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-19201
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A

 

 

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