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Polizei rüstet sich für Demonstration und Kundgebung am 9.4.10 in St. Pölten - Platzverbot Riemerplatz
St. Pölten: Am 09.04.2010 findet mit Beginn um 16.00 Uhr die Wahlkampfauftaktveranstaltung anlässlich der Bundespräsidentenwahl von Barbara Rosenkranz am Riemerplatz in St. Pölten statt.
Vom Bündnis „Nulltoleranz der Intoleranz“ wurde für den 09.04.2010 eine Versammlung „Kriti-sche Auseinandersetzung mit autoritären Ideologien und Rassismus – für Menschlichkeit und Solidarität“, für den Zeitraum 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr angemeldet. Die eigentliche Versamm-lung soll um 16.00 Uhr beginnen und am Rathausplatz stattfinden. Erwartet werden bis zu 500 Personen.
Platzverbot Riemerplatz
Da es bereits anlässlich einer Veranstaltung der FPÖ am 09.03.2010 in Klosterneuburg, bei der in unmittelbarer räumlicher Nähe eine Veranstaltung der Grünen stattfand, zu verbalen Auseinandersetzungen und bei einer Veranstaltung der FPÖ am 12.03.2010 in Wiener Neustadt von den Grünen eine Gegenveranstaltung in unmittelbarer Nähe durchgeführt wurde und es dabei zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Veranstaltungsteilnehmern gekommen ist, wird von der BPD St. Pölten für den Bereich des Riemerplatzes am 09.04.2010, ab 15.00 Uhr, ein Platzverbot gem. § 36 Sicherheitspolizeigesetz verhängt.
Gemäß §§ 36 Abs. 1 und 49 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl Nr. 1991/566 idgF, erlässt die Bundespolizeidirektion St. Pölten folgende Verordnung:
P L A T Z V E R B O T
1. Das Betreten des Bereiches und der Aufenthalt, von der Rathausgasse 1 beginnend bis zur Ecke Rathausgasse/Kremsergasse, bis zur Ecke Wiener Strasse/ Riemerp-latz Nr. 3, die Schreinergasse bis zum Haus Schreinergasse 7, vom Riemerplatz bis zur Linzerstrasse 8, Einmündung Prandtauerstrasse (siehe beigeschlossenen Plan), wird von der BPD St. Pölten als Sicherheitsbehörde verboten, da aufgrund bestimm-ter Tatsachen anzunehmen ist, dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Ge-sundheit mehrerer Menschen oder eine allgemeine Gefahr für das Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß entstehen wird. Die Nichtbefolgung dieses Verbotes wird als Verwaltungsübertretung erklärt.
2. Am angeführten Ort dürfen sich – abgesehen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes – folgende Personen weiterhin aufhalten:
• Angehörige von Einsatzorganisationen
• Vertreter von Behörden
• Anrainer
• Veranstalter und Personen, die an der Wahlkampfauftaktveranstaltung von Barbara Rosenkranz teilnehmen und mitwirken
• akkreditierte Medienvertreter
• Personen, die ein berechtigtes Interesse (insbesondere Hotelaufenthalt, Arbeitsstätte, Arztbesuche etc.) nachweisen können und
• Personen mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundespolizeidirektion St. Pölten
3.Diese Verordnung tritt am 9.4.2010, um 15.00 Uhr in Kraft. Um einen möglichst wei-ten Kreis potentiell Betroffener zu erreichen, erfolgt die Kundmachung durch
•Anschlag und
•Verlautbarung durch Medien
4. Diese Verordnung wird aufgehoben, sobald die Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist und tritt jedenfalls spätestens nach 3 Monaten nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft.
5. Hinweis:
Wer dem Platzverbot zuwider den Gefahrenbereich betritt oder sich in ihm aufhält, begeht gemäß § 84 Abs. 1 Z 1 SPG eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu € 360,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.
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